Wohnung
Trennen sich Eheleute stellt sich regelmäßig die Frage, welcher Ehepartner in der gemeinsamen Ehewohnung bleibt und wer die Kosten hierfür trägt.
Bei einer Trennung müssen sich die Eheleute darüber einigen, wer die Wohnung weiterhin nutzt.
Kann eine Einigung nicht erzielt werden und ist das Abwarten des Trennungsjahres innerhalb der ehelichen Wohnung für einen der Ehepartner nicht zumutbar, so kann das Familiengericht angerufen werden und eine vorläufige Zuweisung für die Dauer des Getrenntlebens anordnen.
Wir beraten Sie welche Regelungen sinnvoll sind und stellen die erforderlichen Anträge.